- EGW (Einwohnergleichwert)
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Die
Einwohnergleichwerte-Berechung erfolgt bezogen auf Personen im
Haushalt, Zweitwohnungen, Fremdenverkehrsbetriebe, Restaurationsfläche
für Gast- und Schankbetriebe und auf Handels-, Handwerks-
und Dienstleistungsgewerbe: |
Restaurationsfläche
für Gast- und Schankbetriebe |
Die
Anzahl der EGW wird durch die Anzahl der Restaurationsfläche,
dividiert durch 15 bestimmt.
m2 der Restaurationsfläche
: 15 = Anzahl der EGW |
Handels-,
Handwerks- und Dienstleistungsgewerbe: |
Gruppe
A: Wenig abfallproduzierende
Betriebe (wie Tischler, Sägewerk, Frächter, Kaminkehrer,
Schlosser, Spengler, Maler, Schiverleih, etc)
Gruppe
B: Normal abfallproduzierende
Betriebe (wie Elektrogeschäft, Autowerkstatt, Tankstelle,
Installateur, Bäcker, Tapezierer, Souvenier-, Blumen- und
Antiquitätenhandel, Apotheke, Drogerie, Friseur, Boutique,
Schmuckhandel, Foto- oder Schuhgeschäft, etc)
Gruppe
C: Stark abfallproduzierende
Betriebe (wie Lebensmittelhandel, Ärzte, Supermarkt, etc)
Die Anzahl der EGW bestimmt
sich neben der Gruppenzugehörigkeit nach der Gesamtzahl aller
im Betrieb beschäftigen Personen: |